DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 04 14
Ana Blatnik Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates