1145 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst

 

Kündigung

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, kündigt die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst gemäß Art. III dieser Vereinbarung, BGBl. Nr. 626/1987.