DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 21
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates