DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 21
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates