DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 11 04
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates