DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2011 betreffend Vereinbarung über die Beendigung der Vereinbarung vom 27. Juni 1997 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und –diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste und der Besonderen Vereinbarung zur Durchführung von Artikel 6 der CEATS Vereinbarung, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2011 12 01

 

 

                                    Josef Saller                                                              Mag. Susanne Neuwirth

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates