DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz - VBKG) geändert wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 15
Josef Saller Mag. Susanne Neuwirth
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates