DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2011 12 15

 

 

                                    Josef Saller                                                              Mag. Susanne Neuwirth

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates