DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (SPG-Novelle 2011) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 03 15
Ana Blatnik Gregor Hammerl
Schriftführung Präsident des Bundesrates