DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 07 19
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates