DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz - ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2012 10 31

 

 

                                    Ana Blatnik                                                                  Georg Keuschnigg

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates