DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz - ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 10 31
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates