DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 10 31
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates