Vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 12. März 2009
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.
Jakob Auer Mag.a Barbara Prammer
Schriftführer Präsidentin
Ich beurkunde gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes:
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(Bundespräsident)
Gegenzeichnung gemäß Artikel 47
Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes:
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(Bundeskanzler)