DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 20
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates