DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 12 20
Ana Blatnik Georg Keuschnigg
Schriftführung Präsident des Bundesrates