DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 02 07
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates