DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 02 07
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates