DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 06 05
MMag. Barbara Eibinger Harald Reisenberger
Schriftführung Präsident des Bundesrates