DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert und das Bundesgesetz über den Umweltsenat aufgehoben wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates