DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates