DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 18
Josef Saller Reinhard Todt
Schriftführung Präsident des Bundesrates