102/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 20. Mai 2010
betreffend Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel
Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass der Täuschungsschutz bei der Herkunftskennzeichnung auf nationaler Ebene verbessert wird und insbesondere den Unternehmen in diesem Zusammenhang entsprechende Leitlinien in die Hand gegeben werden sowie sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende europaweite verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln einzusetzen.