103/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 16. Juni 2010

betreffend verbesserter Spielerschutz

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, binnen Jahresfrist dem Nationalrat einen Bericht über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer betreiberunabhängigen österreichweiten Spielerkarte in Ergänzung der bisherigen Spielerschutzmaßnahmen als Grundlage für Maßnahmen des Gesetzgebers vorzulegen.

Weiters soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Spielerschutzes durch die zusätzliche Übertragung personenbezogener Daten bei der elektronischen Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundes­rechenzentrum erreicht werden kann (z.B. Möglichkeit persönlicher Verlustbeschränkungen durch Spiel­zeit bzw. Verlustlimits) und eine solche allfällige Verbesserung mit dem Grundrecht auf Datenschutz abgewogen wird.

Dieser Bericht soll weiters einen internationalen Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen sowie eine Darstellung der Vor- und Nachteile enthalten, wobei den möglichen positiven Wirkungen Kosten­fragen, Datenschutzfragen, Wirtschaftlichkeitsfragen und eine Beurteilung der möglichen Wirksamkeit angesichts des grenznahen Umfeldes von Österreich und der Ausweichmöglichkeiten in nicht-konzessionierte Bereiche (Abdrängung des Glücksspiels in die Illegalität von Hinterzimmern und nicht-konzessioniertem Online-Glücksspiel) gegenüberzustellen sind.