130/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. November 2010

betreffend weltweite Durchsetzung der Religionsfreiheit als elementares Grund- und Menschenrecht

1.     Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheits­politik der Europäischen Union einen jährlichen Bericht über den Stand der Religionsfreiheit in der Welt vorlegt. Im jährlichen Außenpolitischen Bericht soll der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten diesem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen und insbesondere über die von der Europäischen Union gesetzten Aktivitäten dem Nationalrat berichten.

2.     Die Bundesregierung wird ersucht, bei ihren Kontakten auf europäischer und auf internationaler Ebene immer wieder auch das universelle Recht auf Religionsfreiheit zu betonen, die kritische Situation der verfolgten Christen in vielen Ländern der Erde anzusprechen und auf die Einhaltung dieses elementaren Grund- und Menschenrechts zu drängen.

3.     Die Bundesregierung wird weiters ersucht, diese Positionen aktiv bei der Ausarbeitung einer EU­Strategie zum Einsatz für Religionsfreiheit in Drittstaaten einzubringen und darauf zu drängen, dass im Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten Bestimmungen über die Gewährleistung der Religionsfreiheit aufgenommen werden.

4.     Die Bundesregierung wird ersucht, bei ihren Aktivitäten zur weltweiten Sicherstellung der Religions­freiheit auch im Rahmen der Strukturen der Vereinten Nationen in diesem Sinne tätig zu werden.