145/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 1. März 2011

betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat

Der Nationalrat unterstützt die Kandidatur Österreichs für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten,

•       die Kandidatur Österreichs im Menschenrechtsrat für eine Verbesserung des internationalen Menschen­rechtsschutzes zu nützen und entschlossen zur Umsetzung des Mandats des MRR zum Schutz bedrohter Menschen und Gruppen, insbesondere durch Förderung von rechtsstaatlichen Strukturen und Bekämpfung von Straflosigkeit, beizutragen;

•       die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Kandidatur angekündigten Vorhaben und Verpflichtungen („pledges and commitments") zügig und wirksam umzusetzen,

•       auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Einhaltung der Menschenrechte immer mehr zu einer ständigen und unverzichtbaren Grundlage der europäischen internationalen Beziehungen wird.