147/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 22. März 2011

betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atomenergie

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, zur Erzielung eines nachhaltigen Energiesystems folgende Punkte umzusetzen:

•       Förderung eines europa- und weltweiten Verzichts auf die Nutzung der Kernenergie;

•       konsequente Steigerung der Energieeffizienz in allen wesentlichen Sektoren, vor allem bei Gebäuden, Haushalten und Betrieben, Mobilität, Primärenergieeinsatz und Abwärmenutzung u.a. mithilfe eines einheitlichen Energieeffizienzgesetzes;

•       Einsatz für verbindliche Energieeffizienzziele auf europäischer Ebene;

•       Ausbau der „Erneuerbaren Energien“ in der Stromerzeugung, im Wärmebereich und im Verkehrs­bereich sowie weiterer Ausbau von Fernwärme und -kälte;

•       gemeinsam mit den EVU Anreize zur Vermeidung von Atomstromimporten zu setzen;

•       langfristige Sicherstellung der Energieversorgung durch ausreichende Infrastruktur für Transport und Speicher;

•       Energieverbrauch möglichst gering zu halten, die eigenen Energieressourcen sorgsam zu nützen bzw. auszubauen und die notwendigen Importe durch Diversifikation zu sichern;

•       Abhängigkeit von ausländischen Energieerzeugern zu senken, sowie den Energieverbrauch unter der Wirtschaftswachstumsrate zu stabilisieren;

•       bei der Erlassung bzw. Novellierung von Gesetzen diese auf ihre energiepolitischen Auswirkungen (Energieversorgungssicherheit in Österreich) hin zu prüfen;

•       dass die Mittel für die nicht-nukleare gemeinschaftliche Energieforschung, insbesondere zugunsten der erneuerbaren Energieträger und Steigerung der Energieeffizienz, umgeschichtet werden;

•       sich für eine totale Neuorientierung der europäischen Nuklearforschung im Rahmen des derzeit zu verhandelnden Euratom-Forschungsprogramms 2012-2013 einzusetzen und damit verbunden für eine grundlegende Änderung der Forschungsaktivitäten im Sinne des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung vor den desaströsen Folgen der energetischen Nutzung der Kernenergie;

•       alle Möglichkeiten zur Einberufung einer Euratom-Vertragsrevisionskonferenz mit dem Ziel eines Atomausstieges auszuschöpfen;

•       sich einzusetzen, dass die Sicherheitsforschung zu Lasten anderer Bereiche des Forschungs­programms massiv verstärkt wird, um den höchst möglichen Schutz der Bevölkerung angesichts der noch bestehenden Kernkraftwerke in Europa zu gewährleisten;

•       Ausrichtung der im Herbst erwarteten Vorschläge für das Euratom-Forschungsprogramm 2014-2018 ausschließlich auf die Forschung zu nuklearer Sicherheit, auf Risikoforschung und Strahlenschutz sowie in den laufenden Verhandlungen des Rates über das Euratom-Forschungs­rahmenprogramm 2012-2013 auf dieselbe Festlegung hinzuwirken;

•       möglichst rasche Einleitung einer rigorosen Sicherheitsüberprüfung („Stresstest“) aller europäischen Kernkraftwerke nach europaweit einheitlichen Standards;

•       sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft durchgeführte Sicherheitsüberprüfungen (Stresstests) europäischer sowie angrenzender Kernkraftwerke verpflichtend stattfinden, und bei entsprechendem negativen Ausgang mit der einzig möglichen Konsequenz einer Abschaltung des entsprechenden Kraftwerks verbunden werden;

•       sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der Ergebnisse der Stresstests ein Fahrplan für den endgültigen Atomausstieg entwickelt und umgesetzt wird;

•       sich auf europäischer Ebene im Bereich der Nuklearhaftung für strenge Regelungen einzusetzen. Die strengen, nationalen Regelungen des österreichischen Atomhaftpflichtgesetzes sollten weiterhin nicht verwässert werden;

•       eine engere Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union anzustreben. Alle Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, in allen relevanten internationalen Gremien für den Ausstieg aus der Kernenergie und für die Stärkung der nuklearen Sicherheit einzutreten, vor allem aber für eine Beseitigung von Förderungen und sonstigen Begünstigungen für die Nuklearindustrie;

•       sich für optimale Mitsprache und intensiven Informationsaustausch im Rahmen bestehender Nuklear­informationsabkommen und für den Abschluss weiterer solcher Abkommen einzusetzen;

•       sich auch dafür einzusetzen, dass sich europäische und internationale Finanzinstitutionen verstärkt der Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, sowie Strahlenschutz und Projekten, die unmittelbar mit der Schließung von Kernkraftwerken in Verbindung stehen, widmen;

•       Evaluierung aller Katastrophenschutz- und Zivilschutzpläne in Österreich, aufbauend auf den neu gewonnenen Erkenntnissen der Katastrophe in Japan;

•       weiterer Ausbau des europäischen Frühwarnsystems ECURIE;

•       generelle Verstärkung der europaweiten Koordination im Bereich der im nuklearen Ernstfall zu treffenden Maßnahmen.