152/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 31. März 2011

zur Bekämpfung von Korruption in Politik und Wirtschaft und zur Schaffung einer verbesserten Transparenz

1.     Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche ein umfassendes Paket zur Bekämpfung der Korruption, zur Stärkung der Transparenz in der Politik und zur Regelung von Lobbyingaktivitäten enthält, insbesondere

             › Sicherstellung der Transparenz von Einkünften bei PolitikerInnen.

             › Antikorruptionsbestimmungen im Zusammenhang mit MandatsträgerInnen sollten einer Evaluierung unterzogen und gegebenenfalls erweitert werden.

             › Strenge Regelungen betreffend Spenden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge bekommen oder sich um solche bewerben.

             › Schaffung von Regelungen und Transparenz von Lobbyingaktivitäten, insbesondere die Errichtung eines Lobbyisten-Registers des Parlaments sowie Erstellung eines verbindlichen Verhaltens-Kodex für registrierte Interessensvertreter.

             › Stärkung der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft.

2.     Ferner wird die Bundesregierung ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, durch die die im Sinne eines bestehenden Begutachtungsentwurfes volle Transparenz von Regierungsinseraten hergestellt wird.

3.     Der Nationalrat nimmt zur Erreichung der eingangs dargestellten Ziele ferner in Aussicht

             › den Umfang der nach dem Unvereinbarkeitsgesetz normierten meldepflichtigen Tätigkeiten zu erweitern;

             › eine Regelung für die Offenlegung von Parteispenden zu beschließen, wobei insbesondere für alle Parteien, die für den Nationalrat kandidieren, eine Meldepflicht ab einer Grenze von 7.000 Euro festgelegt werden soll;

             › nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen über die (außerberufliche) Immunität von Mandataren einer Neuregelung zuzuführen.