182/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 7. Juli 2011
betreffend Beitrag der Energieeffizienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft Österreichs
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende Juni 2012 einen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz vorzulegen, das sich an folgenden Prämissen orientiert:
• Stärkere gesetzliche - österreichweit geltende - Grundlagen für die Steigerung der Energieeffizienz.
• Klare kompetenzrechtliche Zuordnungen, sodass ein sinnvoller, transparenter, nachvollziehbarer und vor allem messbarer Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz erfolgen kann.
• Vorbildfunktion des Bundes beim Energiesparen
ο Gesetzliche Festschreibung der Vorbildwirkung des Bundes als Gebäude- und Fuhrparkbesitzer.
ο Jährlich sollen 3% des sanierungsfähigen Altgebäudebestands thermisch-energetisch saniert werden.
ο Einsatz stromsparender Straßenbeleuchtungen.
ο Bei Neuerrichtung von Bundesgebäuden sind 25% als Nahenull-Energie-Gebäude zu realisieren, wobei als Definitionsgrundlage der Primärenergieverbrauch heranzuziehen ist. Der Rest muss Niedrigenergiestandard erreichen.
ο In öffentlichen Einrichtungen ist die Einrichtung eines Energiedatenmanagements zu prüfen.
• Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz
ο Betriebe mit hohem Energieverbrauch sollen ein Energiemanagementsystem etablieren oder im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfung einen Energiecheck absolvieren.
ο Betriebe mit mittelgroßem Energieverbrauch sollen als Grundlage für ihr Energiemanagement ein betriebliches Energiekonzept besitzen.
ο Für alle anderen sollen begünstigte maßgeschneiderte Energieberatungen angeboten werden.
ο Entsprechende Bestimmungen sollen in dem jeweiligen Gesetzen (insbesondere der GewO, im EG-K und im MinRoG) verankert werden.
• Abwärmenutzung/Hocheffiziente Wirkungsgrade
ο Kalorische Kraftwerke ab 50 MW Brennstoffwärmeleistung sollen nur an Standorten errichtet werden, an denen durch Abwärmenutzung ein hoher Gesamtwirkungsgrad gewährleistet ist.
ο Ungenutzte Abwärmeüberschüsse der Betriebe sollen wie bestehende Abwärmepotentiale in lokale und regionale Wärmenutzungskonzepte eingebunden werden.
ο Konzepte für Abwärmenutzungen sowie Umsetzungsprojekte sollen förderbar sein.
ο Verstärkte Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungen auch in kleinen und kleinsten Leistungsbereichen, insbesondere im Gewerbe.
• Forcierung der Sanierung von Privat- und Geschäftsgebäuden
ο Erfolgreiche Bundesaktion der Gebäudesanierung für Haushalte, Betriebe und Genossenschaften auch nach 2015.
• Förderung des Fernwärme und -kälteleitungsausbaus mit ab 2013 zusätzlich zur Bundesdotierung 20 Mio. € p.a. für den Abbau der Förderanträge (befristet bis max. 2020)
• Zielgerichteter Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis von modernen Mess- und Informationstechnologien („Smart Metering“).
• Prüfung der Möglichkeit einer Verpflichtung von Energieversorgern zu Effizienzsteigerungsmaßnahmen (inkl. Anreizsysteme und Sanktionsmaßnahmen).
• Intensivierung der nichtnuklearen Energieforschung sowie Förderung von Energieeffizienz-Leuchtturmprojekten.
• Weitere Optimierung der Strom- und Gasnetze sowie Berücksichtigung von energieeffizienten Kriterien in der Regulierung.
• Optimierung des österreichischen Kraft- und Heizwerkparks - Erhebung des Status Quo der Anlagen hinsichtlich Nutzung, Wirkungsgrade, Stoffflüsse, etc. und Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz.
• Ausbau und Nutzung von KWK und Abwärmepotenzialen - Erhebung von Potenzialen, Investitionsstrategien und Ausbauplänen.
Weiters wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ersucht, dem Nationalrat bis Ende Dezember 2011 eine Novelle des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung neu erlassen werden (KWK-Gesetz) unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:
• Weiterführung der 2010 ausgelaufenen Betriebsförderungen für KWK Anlagen bis 2015 zu gleichen Bedingungen.
• Prüfung und Implementierung eines geeigneten Förderinstrumentes für Kleinblockheizkraftwerke.