196/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Oktober 2011

betreffend Änderung der Verfallsregel im Tierseuchengesetz

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, zu prüfen, ob die Bestimmungen des Tierseuchengesetzes dahingehend abgeändert werden, dass die Möglichkeit des Verfalles auch für Transportfahrzeuge vorgesehen werden kann. Bejahendenfalls wird der Bundesminister für Gesundheit ersucht, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten.