203/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 20. Oktober 2011

betreffend Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1.     dem Nationalrat nach Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB darüber zu berichten,

                a. wie der Tatbestand vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte unter Berücksichtigung der Zusammenhänge mit den strafprozessualen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Reichweite und der Bestimmtheit der Tatbestandsmerkmale, gemessen an den internationalen Vorgaben zu bewerten ist;

                b. ob und welche Beschränkungen des Tatbestandes im materiellen und formellen Recht möglich und sachgerecht sind;

2.     im Fall eines legistischen Anpassungsbedarfs dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.