209/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Dezember 2011

betreffend EU-Justizzusammenarbeitsgesetz

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheits­entziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Euro­päischen Union, ABl. L 2008/327, 27, in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Euro­päischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvoll­streckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.