209/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 6. Dezember 2011
betreffend EU-Justizzusammenarbeitsgesetz
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union, ABl. L 2008/327, 27, in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.