215/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Dezember 2011

betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

-       die österreichischen Gentechnik-Anbauverbote vehement zu verteidigen, weiterhin durch wissenschaft­liche Argumente zu untermauern und alle Rechtsmittel bis hin zum Europäischen Gerichtshof auszuschöpfen, damit auch in Zukunft keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich angebaut werden.

-       massiv dafür einzutreten, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Vorsorgeprinzip konsequent anwendet und Forschungsergebnisse der Mitgliedstaaten gleichwertig berücksichtigt.

-       weiterhin auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen

-       im Sinne des Schutzes einer gentechnikfreien Landwirtschaft eine unabhängige und dem Vorsorge­prinzip verpflichtete Risikoforschung im Bereich der Agro-Gentechnik in Österreich zu fördern und weitere Forschungsprojekte in Auftrag zu geben

-       sowie auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass das Selbstbestimmungsrecht der Regionen Europas auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion endlich anerkannt wird.