216/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Dezember 2011

betreffend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen

Die Bundesregierung wird ersucht umgehend an die Länder sowie den Städte- und Gemeindebund heranzutreten, um

-       die im entsprechenden Entwurf für eine Verfassungsänderung (1602 d.B., XXIV. GP) formulierte Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften in der Substanz weitest möglich umzusetzen und daher

-       eine entsprechende Vereinbarung nach Art 15a B-VG abzuschließen.