260/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 4. Juli 2012
betreffend Maßnahmen zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Prävention von Bankinsolvenzen und geordnete Reorganisation von Instituten mit wirtschaftlichen Problemen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschestmöglich einen Maßnahmenkatalog mit der Zielsetzung der Entlastung der öffentlichen Haushalte und der Steuerzahler zu erstellen, mit dem vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung des Risikos wirtschaftlicher Schieflagen von Kreditinstituten getroffen werden können. Weiters soll das bestehende Instrumentarium des Bankwesengesetzes in Verbindung mit der Insolvenzordnung dahingehend verbessert werden, dass Sanierungsverfahren vor dem Zeitpunkt der Unumkehrbarkeit von wirtschaftlichen Schieflagen eingeleitet werden können. Erforderlichenfalls sollen dann Reorganisations- und Abwicklungsverfahren zur Verfügung stehen, die eine geordnete Abwicklung mit einer Verteilung der finanziellen Lasten ermöglicht, die nicht nur auf die öffentlichen Haushalte und die Steuerzahler setzt, so dass künftig auch nicht mehr auf Bankenrettungen - zur Vermeidung eines „moral hazard“ - vertraut werden kann, was ebenfalls der Prävention dient. Eine sorgfältige Evaluierung und die genaue Beobachtung und Einbeziehung der Entwicklung der Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2012 über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sind hierbei erforderlich. Daher soll die Bundesregierung im Herbst 2012 dem Nationalrat einen Katalog der evaluierten und mit dem künftigen EU-Recht weitestmöglich konsistenten Maßnahmen vorlegen, die die Bundesregierung in der Folge in Gesetzesform vorlegen soll.