285/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 31. Jänner 2013

betreffend Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Auswirkungen der Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt und die Kooperation mit den Städten und Gemeinden bei der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung für mobilitätseingeschränkte Menschen zu evaluieren. Dabei ist insbesondere auf die Maßnahmen zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung des Parkausweises Bedacht zu nehmen. Die Evaluierung soll einen mindestens dreijährigen Beobachtungszeitraum nach Inkrafttreten der 25. StVO-Novelle umfassen und daher bis Ende 2017 durchgeführt werden.