29/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Mai 2009

betreffend Vorgangsweise bei Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gem. Art. 57 Abs. 3 B-VG

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darauf hinzuweisen, dass Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung (Art. 57 Abs. 3 B-VG) nur dann zu stellen sind, wenn nicht offensichtlich kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht; ein solcher Zusammenhang ist jedenfalls auszuschließen, wenn die inkriminierte Handlung eindeutig vor der Zeit gesetzt wurde, in der der Beschuldigte ein Mandat innehatte beziehungsweise diese Handlung auch nicht im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zur Erlangung dieses Mandats gesetzt wurde.