295/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 27. Februar 2013

betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass

-       das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeits­voraussetzung eingeschränkt wird,

-       das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vollständig umgesetzt wird,

-       die in der Brighton-Erklärung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Konventionssystems rasch und effektiv verwirklicht werden,

-       weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden, und

-       die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die Europaratsstaaten, einschließlich Öster­reich, laufend verbessert wird.