299/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 21. März 2013

betreffend Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Der zuständige Bundesminister wird ersucht, sobald das erforderliche Datenmaterial durch die Länder zur Verfügung gestellt wird sowie auf Basis des Informations- und Erfahrungsaustausches im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Jugendwohlfahrt so rasch wie möglich, spätestens im Laufe des Jahres 2016, mit der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu beginnen und im Zuge dessen speziell die Auswirkungen der §§ 6 und 37 B-KJHG einer Überprüfung zu unterziehen.