4/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 21.1.2009

betreffend eine energiepolitische Gesamtstrategie

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,

-       sich auf EU-Ebene weiterhin für die Stärkung der Energieversorgungssicherheit einzusetzen;

-       alle notwendigen Schritte zur Verringerung der Abhängigkeit der österreichischen Energie­versorgung von Lieferungen fossiler Brennstoffe aus Drittstaaten zu setzen;

-       die Erforschung, Nutzbarmachung und Produktion erneuerbarer Energieformen zu forcieren und zu fördern;

-       sich auf europäischer und internationaler Ebene intensiv beim Wissensaustausch über neueste Forschungsergebnisse im Bereich erneuerbarer Energieformen zu beteiligen und diesen Wissens­austausch zu forcieren;

-       alle zur Verfügung stehenden Potenziale in den Bereichen der Energieeffizienz, des Energiesparens und beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen zu nutzen, um die Verpflichtung des Anteils von 34% erneuerbarer Energieträger zu erreichen, sowie alle anderen europäischen Energieziele zu erreichen;

-       die Erschließung neuer Gasrouten und Gaslieferquellen (Nabucco, South Stream, LNG) voran­zutreiben auch um die Versorgungssicherheit in Zentral- und Osteuropa zu erhöhen;

-       die Entwicklung einer energiepolitischen Gesamtstrategie zur Realisierung nachhaltiger Energiever­sorgungssysteme, welche Versorgungssicherheit und somit die Diversifizierung von Energieträgern und Rohstofflieferanten, die Steigerung der Energieeffizienz auf allen Stufen der Energiebereit­stellung und -nutzung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen beinhaltet, intensiv weiter zu verfolgen;

-       insbesondere den nachhaltigen Ausbau der Wasserkraft nach dem Masterplan Wasserkraft voranzu­treiben;

-       an der klaren Ablehnung der Kernenergie festzuhalten und jedweder direkten oder indirekten Förderung  oder Bevorzugung  der Kernenergie entschieden entgegenzutreten;

-       sich für den Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren der Kern­energie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln weiter einzusetzen - u.a. durch die Forderung nach hohen und verbindlichen Sicherheitsstandards für Nuklearanlagen auf europäischer und inter­nationaler Ebene und auf der Einhaltung von Schließungsverpflichtungen für Kernkraftwerke zu beharren;

-       die Bemühungen zur Reform des Euratom-Vertrages fortsetzen, insbesondere um den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen Wettbewerb der Energieträger herzu­stellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren;

-       Bewusstseinsbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Energiesparen und Klimarelevanz ver­stärkt durchzuführen