4/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 21.1.2009
betreffend eine energiepolitische Gesamtstrategie
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,
- sich auf EU-Ebene weiterhin für die Stärkung der Energieversorgungssicherheit einzusetzen;
- alle notwendigen Schritte zur Verringerung der Abhängigkeit der österreichischen Energieversorgung von Lieferungen fossiler Brennstoffe aus Drittstaaten zu setzen;
- die Erforschung, Nutzbarmachung und Produktion erneuerbarer Energieformen zu forcieren und zu fördern;
- sich auf europäischer und internationaler Ebene intensiv beim Wissensaustausch über neueste Forschungsergebnisse im Bereich erneuerbarer Energieformen zu beteiligen und diesen Wissensaustausch zu forcieren;
- alle zur Verfügung stehenden Potenziale in den Bereichen der Energieeffizienz, des Energiesparens und beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen zu nutzen, um die Verpflichtung des Anteils von 34% erneuerbarer Energieträger zu erreichen, sowie alle anderen europäischen Energieziele zu erreichen;
- die Erschließung neuer Gasrouten und Gaslieferquellen (Nabucco, South Stream, LNG) voranzutreiben auch um die Versorgungssicherheit in Zentral- und Osteuropa zu erhöhen;
- die Entwicklung einer energiepolitischen Gesamtstrategie zur Realisierung nachhaltiger Energieversorgungssysteme, welche Versorgungssicherheit und somit die Diversifizierung von Energieträgern und Rohstofflieferanten, die Steigerung der Energieeffizienz auf allen Stufen der Energiebereitstellung und -nutzung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen beinhaltet, intensiv weiter zu verfolgen;
- insbesondere den nachhaltigen Ausbau der Wasserkraft nach dem Masterplan Wasserkraft voranzutreiben;
- an der klaren Ablehnung der Kernenergie festzuhalten und jedweder direkten oder indirekten Förderung oder Bevorzugung der Kernenergie entschieden entgegenzutreten;
- sich für den Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln weiter einzusetzen - u.a. durch die Forderung nach hohen und verbindlichen Sicherheitsstandards für Nuklearanlagen auf europäischer und internationaler Ebene und auf der Einhaltung von Schließungsverpflichtungen für Kernkraftwerke zu beharren;
- die Bemühungen zur Reform des Euratom-Vertrages fortsetzen, insbesondere um den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen Wettbewerb der Energieträger herzustellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren;
- Bewusstseinsbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Energiesparen und Klimarelevanz verstärkt durchzuführen