72/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 10. Dezember 2009
betreffend Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, zu prüfen,
- wie die bestehende Möglichkeit einer Nachprüfung von Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen beim Bundesvergabeamt erweitert und verbessert werden kann, um die Gesetzeskonformität von Ausschreibungsunterlagen vor Angebotseröffnung bzw. vor der Frist zur Vorlage der Wettbewerbsunterlagen effizienter prüfen zu können, ohne dass die Durchführung von Investitionsvorhaben unangemessen verzögert wird.