82/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 24. Februar 2010

betreffend Information der Öffentlichkeit bei lebensmittelbedingten Krankheitsaus-brüchen (Lebensmittelinfektionen) und gesundheitsschädlichen Lebensmitteln

Die zuständigen Bundesminister, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, werden daher ersucht,

-       auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass laufend aktuelle und hinreichend detaillierte Informationen über die Risiken in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln, die im euro­päischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) den Behörden (Lebensmittelaufsicht) zur Verfügung stehen, mit voller Information auch den Konsumentinnen und Konsumenten in der EU aktiv zur Verfügung gestellt werden,

-       auf europäischer Ebene im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür einzutreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung – zumindest der wertbestimmenden Bestandteile – zu erfolgen hat,

-       auf europäischer Ebene Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten, Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich zu begrüßen und derartige Regelungen im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zu unterstützen,

-       dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetzes (LMSVG) vorzulegen, die eine neue Bestimmung vorsieht, die dem Bundesminister für Gesundheit ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, bei einem bestätigten Verdacht eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruches und einem hinreichend begründeten Hinweis auf das / die den Krankheitsausbruch auslösenden Lebensmittel die Öffentlichkeit, d.h. die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren,

-       jährlich einen Bericht dem Parlament zur Lebensmittelsicherheit sowie über die Vollziehung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung – der u.a. die Prüftätigkeit sowie Ergebnisse der Prüfung dokumentiert – vorzulegen und dafür eine gesetzliche Verpflichtung in der kommenden Regierungsvorlage zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz (LMSVG) vorzusehen,

-       in Österreich darauf hinzuwirken, dass die Informationskette verbreitert wird und die Marktteilnehmer, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel – auf freiwilliger Basis – mit geeigneten Mitteln die Konsumentinnen und Konsumenten in den Verkaufsräumlichkeiten über die Vermeidung von Risiken im Umgang mit „sensiblen Lebensmitteln im eigenen Haushalt“ verständlich informieren sowie

-       eine entsprechende, leicht verständliche Kennzeichnung (z.B. in Form von Piktogrammen) insbesondere von sensiblen Lebensmitteln hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen und wenn möglich, in Österreich einzuführen.