96/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Mai 2010

betreffend rasche Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, sich bei den Verhandlungen im Rat dafür einzusetzen, dass das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative so rasch wie möglich genutzt werden kann. Sie werden weiters ersucht, auf eine Verbesserung des Verordnungsvorschlags in folgenden Punkten hinzuwirken:

1.      Eine Herabsetzung der erforderlichen Mindestanzahl der beteiligten Mitgliedsstaaten auf sechs Mitgliedsstaaten;

2.      Die verbindliche Festlegung von Mindesterfordernissen im Sinne einer eindeutigen Verifizierung und Identifizierung von UnterstützerInnen;

3.      Verbindliche Bestimmungen für den Umgang mit einer erfolgreich abgeschlossenen und positiv beurteilten Bürgerinitiative in die Richtung, dass die Europäische Kommission innerhalb einer klar festzulegenden Frist einen konkreten Vorschlag zu deren Umsetzung vorlegen muss.

4.      Die Entscheidung der Kommission über die Zulässigkeit einer Europäischen Bürgerinitiative sollte zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt als erst nach Vorliegen von 300.000 Unterschriften erfolgen.