70/GO XXIV. GP - Geschäftsordnungsantrag

Eingebracht am 10.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Ausspionieren von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 5, ÖVP: 5, FPÖ: 3, BZÖ: 2, GRÜNE: 2 einzusetzen.

 

 

Gegenstand der Untersuchung:

 

Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung der Bundesministerin für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport im Zusammenhang damit, ob Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport Abgeordnete und deren Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspioniert haben und es dadurch zu Rechtsverletzungen, insbesondere zu Grundrechtsverletzungen von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktionären gekommen ist seit dem Jahr 2004 sowie der Grüne Spitzel- und Datenmissbrauchsskandal.

 Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

 

1.     Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen ausspioniert worden sind;

 

2.     Aufklärung, welche Abgeordneten im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen, zur Umgehung der Rechtsvorschriften über die Immunität, als Zeuge geführt wurden und so überwacht worden sind;

 

3.     Aufklärung, ob es in den letzten Jahren politisch motivierte widerrechtliche Untersuchungen unter Umgehung des Immunitätsrechts gegeben hat;

 

4.     Aufklärung, ob es im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen zu gesetzlich nicht gedeckten Überwachungsmaßnahmen insbesondere gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre gekommen ist;

 

5.     Aufklärung, ob das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) oder andere Bundeseinrichtungen für parteipolitische Zwecke missbraucht worden sind;

 

6.     Aufklärung, ob es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufträge an die Sicherheitsbehörden – insbesondere das BIA – und der dazugehörigen Vorgänge innerhalb des Justizressorts zu unsachlichen Differenzierungen je nach Betroffenem in der Vorgangsweise kam;

 

7.     Aufklärung, ob Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre amtsmissbräuchlich tätig geworden sind;

 

8.     Aufklärung, ob sich mehrere Angehörige eines oder mehrerer Bundesministerien sich politisch motiviert zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, um Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspionieren zu können;

 

9.     Aufklärung, ob und von wem Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS zum Amtsmissbrauch angestiftet wurden;

 

10. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre von Angehörigen des BMI, des BMJ und des BMLVS ausspioniert worden sind;

 

11. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS durch Missbrauch der Infrastruktur und Logistik einer öffentlichen Dienststelle gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre Recherchen durchgeführt haben;

 

12. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS von wem Gegenleistungen für die Überwachung oder Recherche erhalten haben;

 

13. Aufklärung, in wie weit politische Funktionäre und deren Mitarbeiter im Kabinett des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von Angehörigen des BMI, des BMJ und des BMLVS ausspioniert worden sind;

 

14. Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

 

 

 

Untersuchungsauftrag:

 

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, und sonstige Unterlagen des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Überwachung und Bespitzelung von Politikern und ihrem Umfeld war schon einmal Thema im Hohen Haus und führte unter anderem zum Untersuchungsausschuss betreffend die Vertuschung von Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten, welcher aber im Herbst des Vorjahres auf Grund der Beendigung der Gesetzgebungsperiode noch vor Prüfung der wesentlichsten Untersuchungsgegenstände auslief.

 

Da es nun wieder zu mehreren skandalösen Vorfällen kam, ist die Aufklärung dieser Sachverhalte unumgänglich.

 

 

Fall 1:

 

Den folgenden Briefen ist zu entnehmen, dass Nationalratsabgeordneter Ing. Peter Westenthaler im Zuge einer Einvernahme als Zeuge durch das Büro für Interne Angelegenheiten feststellen musste, dass hinsichtlich seines Telefonanschlusses seitens der Staatsanwaltschaft Wien eine Rufdatenrückerfassung veranlasst wurde. Alle Gespräche an dem genannten Tag wurden somit von dieser Rufdatenrückerfassung aufgezeichnet und zwar ohne sein Wissen und unter Umgehung der Immunität, die er als Abgeordneter zum Nationalrat inne hat.

 

Dieser Fall ist durch Schreiben vom 9. Februar 2009 an die Staatsanwaltschaft Wien und durch Schreiben vom 9. Juli 2009 von Nationalratspräsidentin Mag. Prammer dokumentiert.

 

Der Nationalrat wurde in diesem Zusammenhang weder informiert noch sonst irgendwie befasst.

 

„Der Standard" vom 10.07.2009 berichtete unter der Überschrift „Politiker-Handys nicht immun – Dass Justiz und Polizei auf Westenthalers Daten zugreifen durften, macht Sorgen“ unter anderem folgendes:

„(…) Das Büro für interne Angelegenheiten bestätigte den Vorgang, sieht aber kein Fehlverhalten bezüglich der Überprüfung der Telefon-Ein-und Ausgänge Westenthalers. BIA-Chef Martin Kreutner erklärte, man habe lediglich im Auftrag der Staatsanwaltschaft gehandelt und diese habe auf Nachfrage zugesichert, dass das zulässig sei. (…)“

 

Die Überwachung des Nationalratsabgeordneten Peter Westenthaler stellt einen Demokratieskandal ersten Ranges dar und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage und das Verhalten des Leiters des Büros für Interne Angelegenheiten mehr als alarmierend.

 

 

 

 

Fall 2:

 

Der angeführte Mail-Verkehr des Abgeordneten Öllinger mit Herrn Uwe Sailer, seines Zeichens Kriminalbeamter, ehemaliger Gruppenführer der IT-Gruppe im Landeskriminalamt Oberösterreich und Gerichtssachverständiger für das Fachgebiet forensische Datensicherung, spiegelt die Versuche Nationalratsabgeordnete der FPÖ, wie zum Beispiel die Nationalratsabgeordneten Strache und Fichtenbauer, und deren Mitarbeiter sowie politische Funktionäre der FPÖ zu bespitzeln und auszuspionieren wider.

 

Der Verdacht liegt nahe, dass hiebei Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, eben Herr Sailer, amtsmissbräuchlich gegen Abgeordnete des Nationalrates sowie gegen weitere Personen der Freiheitlichen Partei tätig geworden sind.

 

Wenn man einen Blick auf das Beschlussprotokoll der Klubleitung der Grünen vom 7. Jänner 2009 wirft, ist die dort vorgegebene Linie ganz klar ersichtlich. So sind auch die Kampagnen der Grünen gegen den ehemaligen Bundesminister Platter und auch gegen die Bundesministerin für Inneres Fekter nach diesem System abgeführt worden.

 

 

Unter anderem wurden dem Freiheitlichen Parlamentsklub folgende Dokumente zugespielt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Dokumente beweisen, dass es zu einer systematischen Ausspionierung von Politikern gekommen ist und zwar im Auftrag von Grün-Abgeordneten Öllinger.

Dabei wurde der staatliche Apparat offenkundig missbraucht.

 

Dieser Sachverhalt wird auch durch eine Pressemeldung (APA218) vom 10. Juli 2009 bestätigt:

„(…) Der Grüne Peter Pilz meinte auf die Vorwürfe Straches sarkastisch, er "danke" diesem, dass er zeige, dass das Innenministerium "ein Instrument der Grünen ist". Die FPÖ werde nun Gelegenheit haben, dies auch darzulegen. Zu den FPÖ-Vorwürfe gegen Öllinger merkte Pilz an, dass der Grüne Sozialsprecher lediglich einer privaten Forensik-Firma von Uwe S. einen Auftrag erteilt habe. Öllinger selbst war für eine Stellungnahme gegenüber der APA vorerst nicht erreichbar. (…)“

 

 

 

Über Herrn Sailer steht in der Zeitschrift „kriminalpolizei“ Ausgabe 4/2006 folgendes zu lesen:

 

„(…) Der EDV-Spezialist
Nun, jeder Kenner der Vorgänge in der Alpenrepublik weiß, dass dies nicht die ganze Wahrheit ist. Wie der Fall eines Linzer Kriminalbeamten zeigt: Uwe Sailer, Jahrgang 1956, war bei der Bundespolizeidirektion Linz, Gruppe Betrug und Wirtschaftsdelikte, tätig. Im Jahr 1996 wurde klar, dass man Spezialisten für das Auswerten von Computerdaten bei der Kripo braucht. Uwe Sailer interessierte sich für die Thematik und begann eine umfangreiche Ausbildung zum Datensicherer. Er belegte Kurse für Computerforensik beim BMI sowie bei zahlreichen Privatunternehmen, die auf Datensicherung spezialisiert sind. Besonders im nördlichen Europa gibt es langjähriges Know how über das professionelle Finden und Aufbereiten von Computerdaten für Gerichtsverfahren. Teile der Kurse wurden im Ausland durchgeführt. Als Abrundung seiner Ausbildung studierte Sailer einige Semester Jus und Informatik.
Sailer im Gespräch mit der „Kriminalpolizei“: „Man muss diesen Job lieben, um erfolgreich zu sein. Permanente Weiterbildung ist auch selbstverständlich, da sich die Computertechnologie rasend schnell entwickelt. Wichtig ist vor allem, unter der Unmenge an gespeicherten Daten, die für das Gerichtsverfahren wesentlichen Daten zu sichern und klar verständlich auszuwerten.“

Sachverständiger für Datenforensik
Sailer war seit 1997 ausschließlich als Datensicherer tätig und konnte bei zahlreichen Straftaten wesentlich bei der Aufklärung mithelfen. Außer den klassischen IT-Delikten wie Betrug und Wirtschaftskriminalität, wurde Sailer auch bei OK-Fällen und sogar bei Suchtgiftfällen beigezogen. Sailer wurde 2001 zum Gruppenführer bestellt. Seine professionelle Arbeit führte dazu, dass er immer öfter von den Gerichten als Sachverständiger zugezogen wurde. 2003 wurde er schließlich zum ersten gerichtlich beeideten Sachverständigen für Datenforensik bestellt.
Doch dann kam der 1. Juli 2005. Und die Polizeireform. Die Leitungsfunktion der IT-Gruppe im Landeskriminalamt Oberösterreich war zu besetzen. Aber: kein einziger Datensicherer aus einer Polizeidirektion wurde für fähig befunden, der neuen Truppe anzugehören. Es kamen ausschließlich Ex-Gendarmen zum Zug.
Uwe Sailer dazu: „Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass ich zu intelligent sei, danach wurde mir vorgeworfen, nicht teamfähig zu sein.“
Waren die Kriminalisten der Gendarmerie alle „fachlich besser“? Ein Personalvertreter der ehemaligen BPD-Linz berichtet, dass es bei den Verhandlungen ein sehr gutes Einvernehmen zwischen dem schwarzen Gendarmeriegewerkschafter Kepic und der ebenfalls ÖVP-nahen Führungsspitze, General Josef Holzinger (Ex-Gendarm) und dessen Stellvertreter Generalmajor Pilsl gegeben hat. Für den Nicht-Gendarmen und parteilosen Uwe Sailer keine guten Voraussetzungen auf einen adäquaten Posten. So hat es auch von der Personalvertretung keinen Einspruch gegen die Besetzung der IT-Gruppe gegeben.
Sailer arbeitet nun bei der Gruppe Fahndung und Assistenzleistung des SPK-Linz. Wo seine jahrelange und kostspielige Ausbildung nutzlos ist! Er verlor seine Bewertung als Gruppenführer und ist als einfacher Sachbearbeiter eingestuft. Der Dienstgeber ist am Fachwissen von Uwe Sailer offenbar nicht interessiert, die Gerichte sind es umso mehr. Uwe Sailer ist immer noch der einzige Gerichtssachverständige für Datenforensik in Österreich. Und fertigt in dieser Funktion Gutachten über die Arbeit seiner Nachfolger im Landeskriminalamt an.
Uwe Sailer ist, wie man hört, bei weitem nicht der einzige Polizist, der durch den großen Rost gefallen ist. Ähnliche unschöne Vorgänge gab es quer durch Österreich. Es wird noch eine Weile dauern, bis die „Patchworkfamilie Polizei“ ihre internen Machtkämpfe überstanden hat und endlich wieder die Arbeit im Mittelpunkt steht.“

 

 

Des Weiteren findet sich Herr Sailer auch in der Liste der Gerichtssachverständigen:

 

 

 

 

Fall 3:

 

Im Mai 2008 wurde durch das Abwehramt im Kabinett von Verteidigungsminister Darabos die Manipulation eines Telefonapparats entdeckt. Im "Profil" vom 23. März 2009 wurde der Verdacht geäußert, dass andere Mitarbeiter des Abwehramts den Telefonapparat des Kabinettsmitarbeiters, es handelte sich um den Pressesprecher des Ministers, Answer Lang, manipuliert haben.

 

„Die Presse" vom 26. März 2009 berichtete, dass der Telefonapparat derart manipuliert worden war, dass es sich höchstwahrscheinlich um interne Spionage gehandelt hat. Im Falle eines Anrufs bei Answer Lang schaltete sich bei ihm die Freisprechanlage ein, ohne dass es Lang sehen konnte. Wenn Lang einen wichtigen Termin hatte musste ihn der „Spion“ lediglich anrufen und durfte nach dem Gespräch nicht auflegen. Man konnte das Gespräch im Raum mithören.

 

 

Fall 4:

 

Am 30. Juni 2009 berichtete die Zeitung „Heute“ von einem Einbruch im so genannten „Haus des Sports“ in der Prinz Eugen Strasse 12. Dort hat Verteidigungsminister Darabos nun sein Büro. Auch im Büro des Ministers wurde eingebrochen. Es soll sich um Profis gehandelt haben. Das Büro im „Haus des Sports“ ist nicht nach denselben Sicherheitsvorschriften gesichert wie das Verteidigungsministerium selbst. Da sich Verteidigungsminister Darabos die meiste Zeit im Haus des Sports aufhält, ist laut „Heute“ zu befürchten, dass Spione versucht haben könnten dort an militärische Geheimnisse gelangen zu können.

 

 

Fall 5:

 

OTS0265 5 II 0329 PWR0001                             Do, 09.Jul 2009

„Wiener Zeitung: Unterbergers Tagebuch: "Vorsicht Staatsanwalt"

Und jetzt werden auch noch die Telefonate von Abgeordneten überwacht. Weil ein Polizist mit einem oppositionellen Volksvertreter über Polizeieinsätze geredet haben soll. Wenn so etwas schon bei Abgeordneten möglich ist, sollte sich niemand wundern, was insgeheim so alles bei Anwälten, Priestern oder Journalisten überwacht wird.

 

   Die Staatsanwälte im Raum Wien sind zur Gefahr für den Rechtsstaat geworden - auch wenn das aus Angst vor ihrer seit der Strafprozessreform vermehrten Macht nur wenige auszusprechen wagen. Dies zeigt neben den kontrollierten Telefonaten des (in anderen Zusammenhängen zweifellos unerquicklichen) Peter Westenthaler auch die Strafverfolgung gegen einen weiteren Oppositionspolitiker, nämlich (den in anderen Zusammenhängen ebenfalls unerquicklichen) Martin Graf. Anlass war ein banaler arbeitsrechtlicher Konflikt mit parteipolitischem Hintergrund. Graf hatte sich gegen seine Entlassung in Seibersdorf gewehrt und im darauf folgenden Vergleich eine Entschädigung erhalten. Etwas, was tausende Male passiert, worin aber die rund um Wien stramm rot geführte Staatsanwaltschaft - bisher als einzige - ein Strafdelikt sieht.

 

   Dass deren seltsame Aktionen besonders oppositionelle Gruppen treffen, konnte man auch in Wiener Neustadt beobachten. Dort wurde mit sehr aggressiven Methoden gegen radikale Tierschützer (gewiss eine ebenfalls ungustiöse Gruppe) vorgegangen - doch bisher ohne brauchbares Ergebnis.

 

   In dieses Sündenregister der StA gehört weiters der (erst später vom Gericht gestoppte) Gutachter in der Causa Meinl, der bestellt worden war, obwohl er schon vorher seine höchst einseitige Meinung zu Meinl publiziert hatte. Und der auch keineswegs ein Experte in der Sache war.

 

   Überaus bereitwillig eingestellt haben die dem Justizministerium unterstellten Staatsanwälte hingegen das Verfahren gegen einen der früheren Justizministerin nahestehenden Mann, der Urkunden manipuliert haben dürfte. Obwohl die Anzeige von einer Richterin gekommen war. Von Amtswegen!

 

   Ein Jahr lang verhindert haben die Wiener Staatsanwälte schließlich alle Erhebungen gegen weitere Täter im Fall Kampusch, obwohl eine hochrangige Kommission (mit immerhin zwei früheren Präsidenten von Höchstgerichten) dies dringend empfohlen hat. Wer hütet den Rechtsstaat vor seinen Hütern?“

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Grund des Auftretens von mehreren Fällen der Bespitzelung in der letzten Zeit und auf Grund der hier angeführten Informationen ist ein Untersuchungsausschuss, welcher die Aufgabe hat, Vorgänge im Bereich der Vollziehung zu untersuchen,  zur Überprüfung der damit im Raum stehenden Ausspionierungen, Überwachungen und Bespitzelungen von Abgeordneten, Mitarbeitern und anderen politischen Funktionären unumgänglich, da nur so wieder ein Vertrauen in die Demokratie und den Parlamentarismus in diesem Land hergestellt werden kann.

 

Nach Aufklärung dieser bedenklichen Umstände ist es unabdingbar, den vollständigen Schutz von Abgeordneten vor jeglicher Umgehung der Immunität und sonstiger Überwachung, durch geeignete gesetzliche Maßnahmen im Hohen Haus umzusetzen.  Des Weiteren sind auch amtsmissbräuchliche willkürliche Überwachungen und Bespitzelungen von Mitarbeitern und politischen Funktionären durch Angehörige von Bundesbehörden auf parlamentarischer Ebene strenger zu regeln.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten

gem.  § 33 Abs.1 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.