101 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (75 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird

Österreich hat sich im Rahmen des sog. „Oslo-Prozesses“ für ein umfassendes Verbot von Streumunition eingesetzt. Im Vorgriff auf das künftige internationale Übereinkommen über Streumunition wurde in Österreich bereits das Bundesgesetz über Streumunition, BGBl. I Nr. 12/2008, geschaffen, das die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, den Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Gebrauch und den Besitz von Streumunition verbietet. Bestimmungen dieses Gesetzes wurden im Zuge der Verhandlungen über das Übereinkommen über Streumunition von Vertretern von Staaten und Interessensgruppen häufig als Vorbild verwendet; das Gesetz hatte damit wesentlichen Einfluss auf das Zustandekommen des Übereinkommens.

Als Ergebnis des „Oslo-Prozesses“ wurde am 3. Dezember 2008 in Oslo das Übereinkommen über Streumunition von zahlreichen Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet, das Gegenstand eines separaten parlamentarischen Genehmigungsverfahrens ist. Da einzelne Bestimmungen des bestehenden österreichischen Gesetzes dem Übereinkommen über Streumunition nicht vollständig entsprechen, muss das Gesetz an das Übereinkommen angepasst werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Übernahme von Begriffen und Definitionen, wie sie nunmehr im internationalen Übereinkommen formuliert wurden. Dem dient die vorliegende Novelle des Bundesgesetzes über Streumunition.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Mag. Ulrike Lunacek, Petra Bayr und Mag. Karin Hakl sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (75 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 03

                            Ing. Norbert Kapeller                                                              Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann