1015 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In einem Interview mit Peter Gridling, dem Leiter des LVT Wien, in der Presse vom 12.9.2009 wurden brisante Tatsachen bezüglich der Terrorszene in Österreich bekannt: Auf die Frage, wie sich die fundamentalistische muslimische Szene in Österreich entwickelt, führte Gridling aus, dass seit einigen Jahren die Zahl der radikalisierten Personen in Österreich im Steigen sei. Dabei handelt es sich laut Gridling nicht um bloße Einzelgänger, sondern um Leute, die sich kennen, sich treffen und auch zusammenleben. Weiters würde mit Sorge festgestellt, dass es immer wieder Personen gibt, die sich im Ausland in Terrorcamps ausbilden lassen und dadurch ein Sicherheitsrisiko für Österreich darstellen, umso mehr, als sie ihre Auslandskontakte weiter pflegen und dadurch auch als Schläfer in Frage kommen. Die Ermittlungen wären in diesen Fällen schwierig, wenn kein Verdacht einer konkreten strafbaren Handlung vorliegt.

Die bloße Ausbildung in Terrorcamps ist derzeit in Österreich nicht unter Strafe gestellt, solange kein konkreter Anschlag geplant wird. Dies obwohl sich Österreich dazu bekannt hat einen solchen Straftatbestand zu schaffen, und die entsprechende Europaratskonvention 2005 innerstaatlich umzusetzen. Der Polizei sind daher gegenüber solchen voll ausgebildeten Schläfern derzeit die Hände gebunden.

Mit dem vorliegenden Initiativantrag soll ein neuer Tatbestand der Terrorismusausbildung in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Demnach sollen sowohl die Ausbildung für die Ausführung einer terroristischen Straftat als auch das Aufnehmen oder Unterhalten von Verbindungen zu einer terroristischen Vereinigung zu solch einem Zweck mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine konkrete terroristische Straftat muss dafür nicht geplant sein, sondern es genügt die Absicht sich für einen Terrorakt ausbilden zu lassen.

Darüber hinaus werden die notwendigen Anpassungen in der Strafprozessordnung vorgenommen, um auch beim Verdacht der Terrorismusausbildung eine optische und akustische Überwachung von Personen iSd § 136 Abs. 1 Z 3 sowie einen Datenabgleich iSd § 141 Abs. 3 zu ermöglichen.

Die Antragsteller wollen mit diesem Antrag vor allem sicherstellen, dass trotz der jahrelangen Untätigkeit der Bundesregierung wegen der nach den Äußerungen des Leiters des LVT-Wien evidenten Gefahr endlich die Umsetzung notwendiger legistischer Schritte in Gang gesetzt wird, um der Polizei endlich wirksame Maßnahmen gegen eine sich bedrohlich ausweitende innerstaatliche Terrorszene zu ermöglichen.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen vom 3. Dezember 2009 und 23. November 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 3. Dezember 2009 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Herbert Scheibner die Abgeordneten Christian Lausch, Franz Glaser, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Christoph Hagen, Dr. Johannes Jarolim und Sonja Ablinger sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner. Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 23. November 2010 ergriffen die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Anna Franz, Dr. Peter Fichtenbauer, Werner Herbert, Herbert Scheibner, Mag. Harald Stefan, Mag. Peter Michael Ikrath, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Karin Hakl und Hannes Fazekas sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 23

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann