102 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (23 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher  der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Zwischen Österreich und der Tschechischen Republik gilt gegenwärtig noch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft vom 22. November 1977 (BGBl. Nr. 586/1978, vgl. die Kundmachung BGBl. III Nr. 123/1997). Die in Art. 23 dieses Abkommens vorgesehene Gemischte Kommission tagte zuletzt im April 1997, wobei am 25. April 1997 das letzte Durchführungsprotokoll unterzeichnet wurde.

Seitens der Tschechischen Republik wurde in der Vergangenheit der Wunsch nach Verhandlungen über ein neues Kulturbasisabkommen geäußert. Das frühere Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die nunmehrigen Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur sowie für Wissenschaft und Forschung befürworteten ebenso wie das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten den Abschluss eines solchen Abkommens im Zusammenhang mit der Österreichischen Schule in Prag.

Die Verhandlungen über das neue Kulturabkommen wurden am 11. und 12. Dezember 2007 in Wien geführt; die österreichische Delegation bestand aus Vertretern des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (sh. den Beschluss der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007, Pkt. 17 des Beschl.Prot. Nr. 36). Das erzielte Verhandlungsergebnis ist das nunmehr vorliegende Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports.

Ziel des Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung, der Wissenschaft, der Jugend und des Sports bestmöglich zu fördern und eine vertragliche Basis hiefür zu schaffen. Zur Durchführung dieses Abkommens wird eine Gemischte Kommission gebildet, die aus VertreterInnen der Vertragparteien besteh. (vgl. Art. 18).

Die aus der Durchführung des Abkommens zu erwartenden Kosten finden im Budget des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ihre Bedeckung. Es ist im Einzelnen für die Durchführung des neuen Abkommens mit jährlichen Kosten in einer Größenordnung von ca. 4.000,- Euro zu rechnen.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 03. März 2009 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (23 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2009 03 03

                             Dr. Ursula Plassnik                                                                Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann