1031 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1008 der Beilagen): Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag versteht sich als telekommunikationsrechtlicher Teil der Maßnahmen gegen unerwünschte Werbeanrufe. Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind bereits derzeit nach § 107 TKG 2003 unzulässig, werden aber dennoch häufig getätigt. Nunmehr sollen die Unterdrückung bzw. Verfälschung der Rufnummernanzeige bei Werbeanrufen auch telekommunikationsrechtlich untersagt und die Strafbestimmungen zur Ahndung von unzulässigen Werbeanrufen bzw. der Rufnummernunterdrückung angepasst werden.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Franz Kirchgatterer, die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Karin Hakl, Heidrun Silhavy, Johann Hell und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1008 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 12 15

                             Franz Kirchgatterer                                                    Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau