1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über die Regierungsvorlage (896 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010)
Zu Artikel 1 (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011):
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist derzeit im Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, BGBl. I Nr. 60/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2009, geregelt. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009 S. 1), wird das Pflanzenschutzmittelrecht der EU neu geregelt.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2009/128/EG (ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009 S. 71) ist in nationales Recht umzusetzen.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009/EG ist das Gebiet der EU in drei Zonen eingeteilt, wobei Österreich neben zwölf anderen Mitgliedstaaten der mittleren Zone zugeordnet ist. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zum Inverkehrbringen hat nach den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009/EG durch den Mitgliedstaat zu erfolgen, nationale Zulassungsbestimmungen sind somit obsolet.
Durch das vorliegende Gesetz sollen die Behördenstruktur, die notwendigen Maßnahmen zur Überwachung des Inverkehrbringens, die Einfuhr aus Drittstaaten und die Anpassung der Strafbestimmungen an die Nomenklatur der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt und Rahmenbedingungen zu Fort- und Weiterbildung und für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG geschaffen werden.
Weiters sollen Grundsätze für die landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG festgelegt werden.
Zu Artikel 2 (Pflanzenschutzgesetz 2011):
Die Richtlinie 2009/143/EG ist in nationales Recht umzusetzen.
Aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit erscheint es angebracht, die im Pflanzenschutzgesetz 1995 sowie im Pflanzenschutzgrundsatzgesetz enthaltenen phytosanitären Vorschriften in einem Rechtsakt zusammenzuführen.
Durch den vorliegenden Entwurf sollen Vorschriften betreffend die Übertragungen amtlicher Tätigkeiten, einschließlich der Durchführung von Laboruntersuchungen, an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts präzisiert und an die Richtlinie 2009/143/EG angepasst werden.
Weiters sollen die phytosanitär relevanten Bestimmungen des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes als Grundsatzbestimmungen in ein neues Pflanzenschutzgesetz 2011 integriert werden.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Kurt Gaßner die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Johann Maier, Gerhard Huber, Ing. Hermann Schultes, Peter Mayer, Jakob Auer und Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (896 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2010 12 15
Mag. Kurt Gaßner Fritz Grillitsch
Berichterstatter Obmann