1035 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 135/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Zu Z 1 (§1 Z 5):

Der Biologische Landbau ist die einzig umfassend definierte und verbindlich festgeschriebene Landbewirtschaftungsform. Die Herstellung, Kennzeichnung und Kontrolle von Produkten aus biologischer Landwirtschaft werden derzeit durch die EU-Verordnung 2092/91 - auch bekannt als „EU-Bioverordnung“ – geregelt. Ab 1. Jänner 2009 gilt dann die neue Verordnung (EG) 834/2007. Für die Tierhaltung werden in der EU-Bioverordnung die Haltungsbedingungen für Biotiere sowie die Fütterung festgelegt. Beim Pflanzenbau regelt sie beispielsweise die Herkunft von Saatgut und legt fest, wie bzw. womit gedüngt wird und wie gegen Schädlinge vorzugehen ist. Weiters enthält die Verordnung 2092/91 allgemeine Grundregeln wie Umstellungsfristen, Kontroll- und Warenflussverfahren oder Kriterien für die Zulassung einer autorisierten Prüfstelle. Für die KonsumentInnen maßgeblich sind vor allem die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln. Als ganz wesentlichen Punkt schreibt die EU-Bioverordnung außerdem die absolute Gentechnikfreiheit für den Biobereich vor.

Durch die Einhaltung dieser Richtlinien erbringt der biologische Landbau ein breitgefächertes volkswirtschaftliches und ökologisches Leistungspaket: Schutz des Grundwassers (die biologische Bewirtschaftung ist die sicherste Sanierungsmaßnahme für Trinkwasserschutzgebiete), Artenschutz (höhere Artenvielfalt sowohl bei Kulturpflanzen als auch bei den Beikräutern), Bodenschutz (Verminderung der Erosion durch Bodenaufbau, Vermehrung der organischen Substanz im Boden, bodengebundene Tierhaltung) und Tierschutz (artgerechte Tierhaltung, die es den Tieren weitgehend erlaubt, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben).

Der Biolandbau gilt ganz besonders im Hinblick auf den Klimaschutz als Leitbild für eine ökologisch orientierte, nachhaltige Landwirtschaft,. Die Rückbindung von fossilem CO2 aus der Atmosphäre durch die höheren Humusgehalte im Boden, die deutlich geringeren Treibhausgasemissionen und der effiziente Einsatz von fossiler Energie sind wichtige Beiträge zum Klimaschutz, die der Biolandbau schon jetzt leistet. Durch eine flächendeckende Umstellung auf biologischen Ackerbau in Österreich könnte der Beitrag zum Klimaschutz um ein Vielfaches erhöht werden. Daher ist der Biologische Landbau als zukunftsweisendes agrarpolitisches Leitbild im Landwirtschaftsgesetz festzuschreiben.

 

Zu Z 1 (§1 Z 6):

Derzeit sind die Risiken und Auswirkungen der Freisetzung (Inverkehrbringung) von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Bezug auf die biologische Vielfalt sowie auf die menschliche Gesundheit nicht ausreichend bekannt. Aufgrund der Unsicherheitsfaktoren in der Risikoabschätzung von GVO ist daher das Vorsorgeprinzip anzuwenden und auf die Freisetzung von GVO in der österreichischen Landwirtschaft zu verzichten.

Auf Grundlage der Prinzipien des biologischen Landbaus werden gentechnisch veränderte Organismen im biologischen Landbau nicht eingesetzt. Um die vorsorgende, alternative Methode einer „gentechnikfreien“ Agrarerzeugung aufrecht erhalten zu können, benötigt der biologische Landbau größere geographische Gebiete, um die Schutz -und Erhaltungsfunktion für die biologische Vielfalt weiterführen zu können. Daher ist in Österreich ein Entwicklungsraum für eine „gentechnikfreie“ nachhaltige Landwirtschaft zu gewährleisten. Ebenso sind die für die „gentechnikfreie“ Erzeugung notwendigen Vermehrungs- und Zuchtstrategien für das biologische Saatgut umzusetzen.

Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft würde neben den ökologischen und gesundheitlichen Risiken voraussichtlich auch eine Intensivierung der Produktion mit sich bringen. Österreich hingegen ist stark geprägt vom alpinen Charakter und extensiver Bewirtschaftung in diesen Regionen. Fast 80% der agrarischen Wirtschaftsfläche liegen in benachteiligten Gebieten, wovon der überwiegende Teil (89,7%) als Berggebiet klassifiziert ist. Bekanntlich ist das Gebiet im Alpenraum als ökologisch äußerst sensibel einzustufen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 11. März 2010 und am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Mag. Christiane Brunner, Elisabeth Hakel, Ewald Sacher, Peter Mayer, Gerhard Huber, Walter Schopf, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Johann Maier, Jakob Auer und Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 12 15

                          Ing. Hermann Schultes                                                           Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann