1043 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1211/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedarfsprüfung von Müllverbrennungsanlagen

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich stehen 4 Müllverbrennungsöfen mit einer Gesamtkapazität von rund 1 Million Tonnen in Planung bzw. kurz vor regulärer Inbetriebnahme. Der Abfallwirtschaftsplan des BMLFUW rechnet für das Jahr 2011 mit einem Restmüllaufkommen von 1,5 Mio. Tonnen. Die Kapazität der bereits bestehenden 12 Müllverbrennungsanlagen beträgt aber derzeit bereits rund 2,3 Millionen Tonnen. Es liegt daher auf der Hand, dass bereits die derzeitigen sowie auch die geplanten Kapazitäten nur mit massiven Müllimporten ausgeschöpft werden könnten.

Auch die Herkunft der benötigten Müllimporte ist oft nicht geklärt. So zeigt eine aktuelle Studie von Greenpeace Österreich, dass für die kürzlich bewilligte MVA Heiligenkreuz im Südburgenland die beiden Nachbarländer Ungarn und Slowenien nicht daran interessiert sind, Abfall nach Österreich zu exportieren. Um die Müllnachfrage in Österreich zu befriedigen, müsste dieser also zumindest über mehrere hundert Kilometer transportiert werden. Wenn man bedenkt, dass Italien der größte Müllexporteur Europas ist, werden auch Transportwege von über tausend Kilometer wahrscheinlich. Zudem ist in der geplanten MVA Heiligenkreuz nur die energetische und nicht die thermische Nutzung der Abfälle geplant. Die erzeugte Wärme wird nicht in ein Fernwärmenetz gespeist, sondern wie bei der bereits in Betrieb befindlichen MVA Zistersdorf ungenützt verpufft.

Das BMLFUW verwies in der Anfragebeantwortung 3774/AB XXIII. GP vom 8. Mai 2008 darauf, dass es aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht möglich ist, Genehmigungsanträge  nur deshalb  abzulehnen, weil sie über die abfallwirtschaftlichen Notwendigkeiten Österreichs hinausgehen. Österreich regelt daher die Standortwahl und Bedarfserhebung bisher nicht über den Bundesabfallwirtschaftsplan bzw. über die Abfallwirtschaftspläne der Länder sondern überlässt die Projektentscheidung und Standortauswahl mehr oder weniger dem Markt. Ziel muss jedoch sein, Müllverbrennungsanlagen entsprechend dem österreichischen Bedarf zu limitieren und für eine gerechte Lastenverteilung Sorge zu tragen und nicht einen Wildwuchs an MVAs auf dem Rücken der ÖsterreicherInnen, vor allem der direkten AnrainerInnen auszutragen.

Die bisherige Vorgangsweise steht zudem im Widerspruch zur Abfallvermeidung, da die zunehmenden Kapazitäten zeigen, dass Österreich nicht vorhat, die Abfallmengen zu reduzieren. Zudem werden durch den Import von ausländischem Abfall aufgrund der bei der Müllverbrennung entstehenden Schlacken und Emissionen auch das Abfallaufkommen und die Luftbelastung Österreichs erhöht.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Oktober 2010 und am 16. Dezember 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 13. Oktober 2010 beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Petra Bayr, Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. An der Debatte am 16. Dezember 2010 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Dr. Gabriela Moser, Ing. Robert Lugar, Alois Gradauer, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Peter Mayer, Andrea Gessl-Ranftl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Hörl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 12 16

                                     Franz Hörl                                                             Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau